Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungstenöre aller Kammern des Landesarbeitsgerichts zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

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Datum Aktenzeichen Tenor
03.05.2024 9 Sa 4/24

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen, Kammern Radolfzell vom 16.11.2023 - 7 Ca 216/23 - abgeändert:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.440,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2023 zu bezahlen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

II. Die Revision wird zugelassen.

30.04.2024 2 Sa 2/23

I. Auf die Berufung des Beklagten/Widerklägers wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Reut-lingen vom 10.01.2023 in der Sache 2 Ca 191/22 in Ziffer 1 wie folgt abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
II. Im Übrigen wird die Berufung des Beklagten/Widerklägers zurückgewiesen.
III. Die Kostenentscheidung hinsichtlich der Kosten erster Instanz bleibt dem Schlussurteil vorbehalten. Von den Kosten der Berufung trägt der Beklagte/Widerkläger 81 %, der Kläger/Widerbeklagte 19 %.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

24.04.2024 19 Sa 59/23

1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 4. August 2023 - 7 Ca 58/23 - wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.

20.02.2024 11 Sa 45/22

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 22.06.2022 - 9 Ca 485/21 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

2. Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.

03.05.2024 9 Sa 48/23

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 22.08.2023 - 2 Ca 372/21 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.

03.05.2024 12 Sa 3/23
  1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim - Kammern Heidelberg - vom 2. November 2022 - 10 Ca 125/22 - wird als unzulässig verworfen.
  2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim - Kammern Heidelberg - vom 2. November 2022 - 10 Ca 125/22 wird zurückgewiesen.
  3. Der Auflösungsantrag der Beklagten wird zurückgewiesen.
  4. Die Kosten der ersten Instanz haben die Parteien jeweils zur Hälfte zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Beklagte zu 66 Prozent und der Kläger zu 34 Prozent zu tragen.
  5. Die Revision wird nicht zugelassen.

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