Arbeitsverhältnisse mit Werzalit nicht im Wege des Betriebsübergangs auf FHK übergegangen

Datum: 25.02.2016

Die 3. Kammer des LAG Baden-Württemberg hat mit 5 Urteilen (3 Sa 41/15 u.a.) entschieden, dass die Arbeitsverhältnisse, die die klagenden Arbeitnehmer mit der Werzalit GmbH & Co. KG (Werzalit) in Oberstenfeld begründet hatten, nicht zum
1. April 2011 im Wege eines Betriebsübergangs auf eine andere damals neu gegründete Gesellschaft, die heutige FHK Fertigungsgesellschaft Holz-Kunststoff GmbH & Co. KG (FHK) übergegangen sind.

Die Kläger wurden im Jahr 2011 von Werzalit darüber informiert, dass ihre Arbeitsverhältnisse zum 1. April 2011 auf die FHK übergehen. Werzalit und FHK hatten im März 2011 eine Vereinbarung abgeschlossen, wonach die neu gegründete FHK, deren Gesellschafter mit denen der Werzalit personenidentisch waren, die Herstellung der Werzalit-Produkte in Lohnfertigung übernehmen und den Betrieb führen sollte. Die Kläger widersprachen dem Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse nicht und arbeiteten an ihren bisherigen Arbeitsplätzen weiter. Im Jahr 2013 beschlossen die Gesellschafter der FHK, die FHK zu liquidieren und den Betrieb zu schließen. Im Jahr 2014 wurden die Kläger mit dieser Begründung von der FHK gekündigt. Hiergegen erhoben die Kläger Kündigungsschutzklage und machten im Verlauf des Verfahrens - unter Einbeziehung der Werzalit in den Rechtsstreit - geltend, in Wirklichkeit seien ihre Arbeitsverhältnisse im Jahr 2011 nicht auf die FHK übergegangen, sondern bestünden nach wie vor mit Werzalit fort.
Die 3. Kammer des LAG hat die Urteile des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Ludwigsburg - vom 8. Mai 2015 bestätigt. Danach sind die Arbeitsverhältnisse der Kläger nicht zum 1. April 2011 im Wege eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB auf die FHK übergegangen, weil die FHK den Betrieb der Werzalit nicht übernommen hat. Auch das Recht der Kläger, sich auf den Bestand eines Arbeitsverhältnisses mit der Werzalit zu berufen, ist nicht verwirkt. Die 3. Kammer des LAG hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen.
Im Zeitraum zwischen dem 26. Februar und dem 19. April 2016 werden sich weitere 7 Kammern des LAG mit 54 entsprechenden Feststellungsklagen gegen Werzalit befassen. Darunter sind auch Verfahren, in denen das Arbeitsgericht aufgrund einer abweichenden rechtlichen Beurteilung zu Gunsten von Werzalit entschieden hatte.

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