Vom Arbeitsgericht Stuttgart zum Bundesarbeitsgericht: Ernennung von Dr. Fabian Pulz zum Richter am Bundesarbeitsgericht

Datum: 31.10.2018

Der weitere aufsichtführende Richter am Arbeitsgericht Dr. Fabian Pulz wurde zum 1. November 2018 zum Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt. Er scheidet deshalb mit Ablauf des 31. Oktober 2018 aus der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Baden-Württemberg aus.

Dr. Fabian Pulz war seit seinem Dienstantritt im April 2002 zunächst langjährig am Arbeitsgericht Ulm eingesetzt, unterbrochen durch Abordnungen als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgericht und das Bundesverfassungsgericht, sowie an andere Arbeitsgerichte und an das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg. Im Juni 2017 wurde er zum weiteren aufsichtführenden Richter ernannt und war zuletzt in dieser Funktion am Arbeitsgericht Stuttgart tätig.

Zwar ist es für das Arbeitsgericht Stuttgart sehr bedauerlich, ein engagiertes Mitglied der Gerichtsleitung und einen allseits geschätzten Kollegen zu verlieren. Allerdings zeigen sich Gerichtsleitung und Kollegen hocherfreut und stolz über die Ernennung einer ihrer Kammervorsitzenden zum Richter am höchsten deutschen Arbeitsgericht. Mit Dr. Fabian Pulz sind nunmehr sechs ehemalige Stuttgarter Kammervorsitzende am Bundesarbeitsgericht tätig (Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts Dr. Linck, Vorsitzende Richterin am BAG Gräfl, Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht Gallner, Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Spinner und Richterin am Bundesarbeitsgericht Weber).

Wir gratulieren unserem Kollegen Dr. Fabian Pulz zur Ernennung und wünschen ihm für seine persönliche und private Zukunft alles Gute.

Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.