Datum: 12.09.2023

Aktenzeichen: 3 Ca 2073/23

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin restliches Entgelt für den 18.09.2022 und den 21.09.2022 in Höhe von 240 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB p. a. hieraus ab 27.04.2023 zu bezahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Aufwendungsersatz in Höhe von 1162,80 EUR netto zu bezahlen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin und die Beklagte je zur Hälfte.

5. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 2.734,59 EUR festgesetzt.

6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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