Datum: 14.11.2023

Aktenzeichen: 27 Ca 34/23

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die ordentliche Kündigung vom 25.10.2022 nicht zum 31.12.2022 aufgelöst wurde.
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagtenseite auferlegt.
3. Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf EUR 8.400,00.

Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.