Datum: 27.02.2024

Aktenzeichen: 27 Ca 273/22

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 700,00 brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 31.12.2021 zu bezahlen. 
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 2.000,00 brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 31.01.2022 zu bezahlen. 
3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 1.900,00 brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 28.02.2022 zu bezahlen. 
4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Zeitraum Oktober 2021 bis April 2022 Verdienstabrechnungen zu erteilen. 
5. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. 
6. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerseite zu 46 % und der Beklagten zu 54 % auferlegt. 

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