SSB AG kürzt Zahlungen an freigestellte Betriebsräte

Datum: 06.10.2017

Betriebsrat und Betriebsräte wehren sich gegen Kürzungen (Klagen der Betriebsräte: 6 Ca 2066/17, 6 Ca 2067/17, 6 Ca 2068/17, 6 Ca 4573/17, 7 Ca 4574/17, 17 Ca 2014/17, 17 Ca 2015/17; vom Betriebsrat eingeleitete Beschlussverfahren: 15 BV 312/16 und 17 BV 313/16, 17 BV 317/16)

Die SSB AG hat die Vergütung von freigestellten Betriebsratsmitgliedern gekürzt und für die Vergangenheit Rückzahlungsansprüche geltend gemacht. Es erfolgten Herabgruppierungen, Streichung von Entgeltbestandteilen und von pauschalierten Aufwandsentschädigungen, die für die Betriebsratstätigkeit bezahlt wurden. Die SSB AG ist der Ansicht, dass die Zahlungen an die Betriebsräte nicht mit dem Betriebsverfassungsgesetz vereinbar und deshalb ohne Rechtsgrund erfolgt seien.

Hiergegen wenden sich sowohl der Betriebsrat als auch die betroffenen Betriebsräte. Der Betriebsrat vertritt in den von ihm eingeleiteten Beschlussverfahren die Auffassung, dass die in drei Fällen erfolgte Herabgruppierung nach dem Betriebsverfassungsgesetz mitbestimmungspflichtig und ohne dessen wirksame Beteiligung durchgeführt worden sei. Die Betriebsräte wehren sich in den von ihnen eingeleiteten Verfahren ebenfalls gegen die von der SSB AG vorgenommenen Vergütungskürzungen und Streichung der Aufwandsentschädigungen. Sie sind der Ansicht, dass die Zahlungen sowohl der Höhe nach als auch hinsichtlich der einzelnen Bestandteile rechtens seien. Grundlage der Zahlungen seien die im Jahr 2008 von den Betriebsparteien mit anwaltlicher Beratung vereinbarten „Grundsätze zur Vergütung von freigestellten Betriebsratsmitgliedern“.

In den von den Betriebsräten eingeleiteten Verfahren finden die Kammerter-mine im Herbst 2017 statt (derzeitiger Terminstand: 7 Ca 4574/17: 10.10.2017, 12:00 Uhr, Saal 001; 6 Ca 2066/17, 6 Ca 2076, 6 Ca 2068 und 6 Ca 4573/17, 23.11.2017, 13:30, 14:00; 14:30, 15:00 Uhr, Saal 007; 17 Ca 2014/17, 17 Ca 2015/17, 14:00 und 15:00 Uhr, Saal 015).

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