Robert Bosch GmbH: Fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitglieds ist wirksam (Urteil vom 14. Dezember 2018, 14 Ca 1054/18)

Datum: 14.12.2018

Das Arbeitsgericht Stuttgart hat die Kündigungsschutzklage eines am Standort Feuerbach beschäftigten Betriebsratsmitglieds durch die Robert Bosch GmbH abgewiesen. Die für den Rechtsstreit zuständige Kammer 14 des Arbeitsgerichts vernahm im Kammertermin am 14. Dezember 2018 vier Zeugen. Nach Überzeugung der Kammer 14 bestätigten die Zeugen die von der Robert Bosch GmbH erhobenen Kündigungsvorwürfe. Diese rechtfertigten nach Auffassung der zuständigen Kammer die fristlose Kündigung. Die Kündigungsschutzklage wurde deshalb abgewiesen.

Der Kläger kann gegen das Urteil Berufung einlegen.

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