Pressemitteilung zum Pressegespräch am 01.10.2018 - Abschied von der Papierakte – Das Arbeitsgericht Stuttgart als Pionier bei der Digitalisierung der Justiz

Datum: 01.10.2018

Das Arbeitsgericht Stuttgart stellt zum 1. Oktober als erstes Gericht in Deutschland vollständig auf die elektronische Aktenführung um.  

Seit vielen Jahrhunderten bildet die Papierakte neben der Gerichtsverhandlung die Basis des gerichtlichen Verfahrens. In ihr werden die Klageschrift, die Schriftsätze der Parteien, aber auch gerichtliche Verfügungen, die Protokolle der Gerichtsverhandlungen und schließlich das Urteil aufbewahrt. Dieses altbewährte Arbeitsmittel hat nun beim Arbeitsgericht Stuttgart ausgedient. Künftig werden Verfahren digital bearbeitet und gespeichert. Richter und Mitarbeiter des Arbeitsgerichts arbeiten ausschließlich auf der Basis einer elektronischen Akte. An Rechtsanwälte versendet das Arbeitsgericht Stuttgart seine Dokumente nunmehr unter Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltsfachs („beA“) nur noch elektronisch. Über das besondere elektronische Anwaltsfach können die Rechtsanwälte ihrerseits Klagen und Schriftsätze wirksam bei Gericht einreichen.

Dieser gewaltige Modernisierungsschritt steht im Zusammenhang mit den Bemühungen der Justiz, alle Gerichte auf die elektronische Akte und den elektronischen Rechtsverkehr umzustellen. In drei Bundesländern, in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen wird hierzu – federführend für die gesamte Justiz - an der elektronischen Akte gearbeitet. In Baden-Württemberg ist die Entwicklung am weitesten vorangeschritten und dort nimmt das Arbeitsgericht Stuttgart, das drittgrößte Arbeitsgericht in der Bundesrepublik, eine Vorreiterrolle ein. Vor gut zwei Jahren wurde begonnen, die elektronische Akte in mehreren Kammern des Arbeitsgerichts Stuttgart zu erproben. Nach zahlreichen Verbesserungen ist nunmehr, so der Präsident des Arbeitsgerichts Jürgen Gneiting, ein Stand erreicht, der es erlaubt, zunächst das Arbeitsgericht Stuttgart und danach sukzessive alle Arbeitsgerichte in Baden-Württemberg auf die elektronische Akte umzustellen.

Beim Arbeitsgericht Stuttgart mit seinen 32 Kammern fallen rund 12.000 Verfahren im Jahr an. Dabei handelt es sich vor allem um Kündigungsschutzstreitigkeiten und Zahlungsklagen, aber auch Streitigkeiten um befristete Arbeitsverhältnisse, die betriebliche Altersversorgung und die Betriebsverfassung. In der zurückliegenden Pilotierungsphase wurden bereits mehr als 5000 Klagen ausschließlich auf Basis der elektronischen Akte bearbeitet. Die Digitalisierung soll, so Gneiting, zahlreiche Vorteile mit sich bringen. Dadurch, dass mehrere Mitarbeiter gleichzeitig auf die Akte zugreifen können, fielen interne Aktenlaufzeiten weg. Durch den elektronischen Rechtsverkehr würden zudem die Postlaufzeiten von Schriftsätzen eingespart, so dass insgesamt kürzere Verfahrenszeiten möglich würden. Vorteile ergäben sich auch in der mündlichen Verhandlung: Alle Sitzungssäle beim Arbeitsgericht Stuttgart sind mit Bildschirmen ausgestattet, auf denen der Richter Schriftstücke, die gemeinsam zu erörtern sind, gezeigt werden können. Nicht zuletzt spare das Gericht sich durch die Umstellung auf die elektronische Akte das Ausdrucken von Schriftstücken, die von den Rechtsanwälten elektronisch eingereicht werden. Für die Bearbeitung der Verfahren könne die elektronische Akte, so Gneiting, Hilfsmittel anbieten, die es dem Richter bei umfangreicheren Akten erlaubten, den Vortrag der Parteien übersichtlich zu strukturieren, um so die entscheidenden Tatsachen auf einen Blick zu erfassen.

Den Vorteilen der elektronischen Akte stehe allerdings eine erhöhte technische Abhängigkeit der Arbeitsgerichte gegenüber. Bewähren werde sich der Digitalisierungsschritt nach Auffassung des Präsidenten des Arbeitsgerichts nur, wenn die Software verlässlich einen jederzeitigen Zugriff auf die Akten erlaube und die Verarbeitung der Daten, insbesondere die Darstellung des Akteninhaltes so schnell erfolge, dass das Arbeiten in der Akte ohne lästige Unterbrechungen möglich sei. Dass noch manche Schwierigkeit mit der digitalen Technik auftreten kann, wissen die Richter des Arbeitsgerichts in Stuttgart. Sie sind aber aufgrund der bisherigen Entwicklung zuversichtlich, dass das Ziel, einer effizienten elektronischen Aktenführung erreicht wird, die sie bei der Bewältigung der Verfahren und der Rechtsfindung unterstützt.

Für den Bürger bringt die Umstellung auf die elektronische Aktenführung keinerlei Nachteile mit sich. Sie können, betont Gneiting, ihre Klage weiterhin in Papierform einreichen.

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