Klinikum Stuttgart: Auflösung des Arbeitsverhältnisses des „Personalchefs“ gegen Zahlung einer Abfindung (Urteil vom 6. Juni 2018, 14 Ca 7741/17)

Datum: 07.06.2018

Das Arbeitsgericht Stuttgart hat am 6. Juni 2018 entschieden, dass das Arbeitsverhältnis des „Personalchefs“ des Klinikums Stuttgart gegen Zahlung einer Abfindung aufgelöst wird.

Der Kläger wurde zum 1. April 2017 als Leiter des Geschäftsbereichs Personal des Klinikums Stuttgart eingestellt. Das Arbeitsverhältnis des Klägers wurde mit Schreiben vom 1. Dezember 2017 fristlos, hilfsweise ordentlich zum 31. März 2018 gekündigt. Hiergegen richtete sich die vom Kläger gegen die Stadt Stuttgart als Träger des Klinikums erhobene Kündigungsschutzklage.

Das Arbeitsgericht Stuttgart gab der Kündigungsschutzklage mit Urteil vom 6. Juni 2018 statt. Die zur Entscheidung berufene Kammer 14 des Arbeitsgerichts Stuttgart stellte fest, dass sowohl die fristlose als auch die ordentliche Kündigung unwirksam sind. Allerdings gab die Kammer dem Auflösungsantrag der Stadt Stuttgart statt und löste das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist (31. März 2018) gegen Zahlung einer Abfindung in Höhe von 40.000,00 Euro brutto auf.

Gegen das Urteil wurde Berufung beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg eingelegt (17 Sa 58/18).

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