Güteverhandlung gescheitert: Keine Einigung zwischen der Leiterin der Bauabteilung des Klinikums Stuttgart und der Stadt Stuttgart (Aktenzeichen 14 Ca 5879/17)

Datum: 27.11.2017

Die Leiterin der Bauabteilung des Klinikums Stuttgart hat die Stadt Stuttgart als Trägerin des Eigenbetriebs und den kaufmännischen Geschäftsführer des Klinikums Stuttgart auf Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von mindestens 25.000,00 Euro wegen fortgesetzter vorsätzlicher Persönlichkeitsverletzungen verklagt („Mobbing“). Von der Stadt Stuttgart verlangt sie zudem, wieder als Leiterin des „Service Centers Bau und Engineering“ des Klinikums Stuttgart beschäftigt zu werden.

Vor dem Arbeitsgericht Stuttgart fand am 24.11.2017 eine Güteverhandlung statt, bei der keine Einigung zwischen den Parteien zustande kam. Das Klinikum Stuttgart und dessen ebenfalls beklagter kaufmännischer Geschäftsführer, der nach Darstellung der Klägerin Urheber des Mobbings sein soll, haben die Vorwürfe in der Güteverhandlung zurückgewiesen. Die Parteien erhalten nunmehr Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme. Der Kammertermin findet nach derzeitigem Terminstand voraussichtlich im April 2018 statt (Aktualisierung folgt).

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