Streit um Dienstpläne bei der SSB: Verhandlungstermine am 05.03.2015

Datum: 03.03.2015

Das Arbeitsgericht Stuttgart verhandelt am Donnerstag, den 05.03.2015 um 14:30 mehrere Anträge auf Erlass einstweiliger Verfügungen. Der Betriebsrat der Stuttgarter Straßenbahnen AG  beantragt, der SSB die Verwendung von Dienstplänen (Straßenbahnen/ Busse) für verschiedene Zeiträume, auch für die Lange Nacht der Museen am 14.03.2015,  zu untersagen.

Zwischen der SSB und dem Betriebsrat  waren/sind mehrere arbeitsgerichtliche Verfahren, vor allem über Dienstpläne - denen der Betriebsrat nicht zugestimmt hat -  anhängig.  Im Verfahren über die Dienstpläne in der Langen Nacht der Museen fand bereits vergangene Woche ein Verhandlungstermin statt; die Beteiligten wollten weiter über eine außergerichtliche Einigung verhandeln. Sollte eine solche nicht zustande kommen, wird eine gerichtliche Entscheidung am Donnerstag erwartet.

Nach dem Betriebsverfassungsgesetz - § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 hat der Betriebsrat bei der Erstellung von Dienstplänen ein Mitbestimmungsrecht. Wenn der Betriebsrat seine Zustimmung verweigert, hat die Einigungsstelle zu entscheiden. Bei Missachtung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats kann ein Ordnungsgeld von bis zu 10.000 Euro gegen den Arbeitgeber verhängt werden.

Az.: 23 BVGa 9/15 u.a, Termin 05.03.2015, Arbeitsgericht Stuttgart, Saal 15, Johannesstr. 86, 70176 Stuttgart

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