13 Urteile am 11.04.2011: Kündigungen bei Allgaier unwirksam

Datum: 12.04.2011

Kurzbeschreibung: 

Die ersten 13 von insgesamt 28 Kündigungsschutzverfahren von Arbeitnehmern von Allgaier in Uhingen sind am 11.04.2011 zugunsten der klagenden Arbeitnehmer entschieden worden. Die Gesellschaften des Gemeinschaftsbetriebs von Allgaier - Allgaier Werke GmbH, Allgaier Automotive GmbH und Allgaier Process Technology GmbH hatten betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen.

Die Unwirksamkeit dieser Kündigungen folgte zum einen daraus, dass die Beklagten im Prozess keine hinreichende Auskunft zur getroffenen Sozialauswahl erteilt haben, was ohne Weiteres zur Unwirksamkeit der Kündigungen führt. Zum anderen verstoßen die Kündigungen - mit Ausnahme eines Falles - gegen die geltende tarifliche Beschäftigungssicherung. Gemäß einem Ergänzungstarifvertrag vom 2. Juni 2008 sind betriebsbedingte Kündigungen bis 31. Dezember 2012 (bzw. 31. Dezember 2013 für Arbeitnehmer der Abteilung APS) ausgeschlossen. Zwar wurde dieser Tarifvertrag im November 2010 außerordentlich gekündigt. Entgegen der Auffassung der Beklagten erweist sich die Kündigung des Tarifvertrages aber als unwirksam, weil in einem weiteren ungekündigten Tarifvertrag (Ergänzungstarifvertrag II vom 27. August 2009) eine Sonderkündigung des Ergänzungstarifvertrages vom 2. Juni 2008 in den Jahren 2009 und 2010 ausdrücklich ausgeschlossen wurde. In einem der entschiedenen Fälle genoss der Kläger zusätzlich tariflichen Alterskündigungsschutz.
In zwei Fällen erfolgte eine vergleichsweise Beilegung des Rechtsstreits, in einem Fall jedoch widerruflich. Weitere 10 Verfahren werden am 12.04.2011 verhandelt, die restlichen am 03.05.2011.

Az. 16 Ca 10111/10 u.a.; die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig.

          

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