LAG Baden-Württemberg, 06.12.2005 (8 Sa 40/05): Keine Gleichbehandlung von ehemaligen Compaq-Mitarbeitern nach Betriebsübergang auf Hewlett Packard

Datum: 07.12.2005

Kurzbeschreibung: 

Medienmitteilung vom 06.12.2005

Der Kläger als ehemaliger Mitarbeiter von Compaq genießt nach dem Betriebsübergang von Compaq auf Hewlett Packard (HP) im Jahr 2002 Bestandsschutz nach § 613a BGB. Er hat den ihm angebotenen "HP-Standardvertrag" nicht unterschrieben.
Die allgemeine Gehaltserhöhung für das Jahr 2004, die HP aufgrund einer Gesamtbetriebsvereinbarung nur den Mitarbeitern mit "HP-Standardvertrag" gewährt, kann der Kläger nicht aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz verlangen. Die Differenzierung zwischen Mitarbeiter mit und ohne "HP-Standardvertrag" ist im Hinblick auf die jeweils geltenden, unterschiedlichen Arbeitsbedingungen (u.a. Arbeitszeit, Betriebliche Altersversorgung) zulässig.
Die Revision zum BAG ist zugelassen worden.

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