Beschwerdeverfahren bei der Fa. LIDL wegen Betriebsschließung der Filiale Calw

Datum: 10.11.2005

Kurzbeschreibung: 

Medienmitteilung


Beschwerdeverfahren bei der Firma LIDL wegen Betriebsschließung der Filiale Calw

Die Fa. LIDL und der Betriebsrat der Filiale Calw haben sich am 8.11.2005 im einstweiligen Verfügungsverfahren dahingehend geeinigt, dass die Firma LIDL die Beschwerde gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Pforzheim auf Unterlassung der Betriebsschließung der Filiale Calw zurücknimmt. Im Gegenzug hat sich der Betriebsrat verpflichtet, im Beschwerdeverfahren auf Errichtung einer Einigungsstelle die Beschwerde zurückzunehmen. Weiter haben die Beteiligten vereinbart, dass der Betriebsrat vor dem 01.12.2005 keinen erneuten Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes stellen wird. Schließlich wurde vereinbart, dass die Einigungsstelle auch zuständig sein soll für die Erstellung eines Sozialplans.

Mit Beschluss vom 7.11.2005 hat das Landesarbeitsgericht einen anderen Beschluss des Arbeitsgerichts Pforzheim auf Androhung eines Ordnungsgeldes aufgehoben, weil der Fa. LIDL kein rechtliches Gehör gewährt worden war, und den Antrag wieder an das Arbeitsgericht Pforzheim zurückverwiesen.

Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.