Datum: 24.04.2024

Aktenzeichen: 30 Ca 3079/23

Urteil

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung vom 21.12.2023 nicht zum 30.06.2024 aufgelöst wird.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des vorliegenden Rechtsstreits zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Commercial Manager DACH weiterzubeschäftigen.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 43 %, die Beklagte 57 %.
4. Der Streitwert wird auf Euro 32.500,00 festgesetzt. 
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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