Datum: 16.04.2024

Aktenzeichen: 12 Ca 880/23

1. Das Versäumnisurteil vom 13.02.2024 wird aufrechterhalten.

2. Der Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf EUR 2.357,36 festgesetzt.

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